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Ratgeber

Warum Selbstständige eine Betriebshaftpflicht brauchen

Der teuerste Irrtum unter Selbstständigen: „Ich bin doch privat haftpflichtversichert." Genau dort steht der Ausschluss.

Die Trennlinie

Jede Privathaftpflicht schließt gewerbliche und berufliche Tätigkeiten aus. Das gilt auch für die nebenberufliche Selbstständigkeit und für den kleinen Auftrag am Wochenende. Sobald du für eine Leistung bezahlt wirst, bist du privat nicht mehr gedeckt.

Gleichzeitig haftest du als Einzelunternehmer oder GbR-Gesellschafter persönlich und unbegrenzt — mit dem Betriebsvermögen und mit dem privaten. Haus, Erspartes, künftiges Einkommen.

Was die Betriebshaftpflicht abdeckt

  • Personenschäden: Ein Kunde stolpert über dein Kabel und bricht sich die Hüfte.
  • Sachschäden: Beim Möbelaufbau zerkratzt du das Parkett, beim Bohren triffst du eine Leitung.
  • Daraus folgende Vermögensschäden: Der Betrieb des Kunden steht still, weil du seine Anlage beschädigt hast.

Wichtig ist der zweite Teil ihrer Arbeit: Sie prüft eingehende Forderungen und wehrt unberechtigte ab — auf eigene Kosten, notfalls vor Gericht. In der Praxis ist dieser passive Rechtsschutz oft der Teil, der am häufigsten gebraucht wird.

Die Bausteine, auf die es ankommt

BausteinFür wen entscheidend
TätigkeitsschädenAlle, die an fremden Sachen arbeiten — Handwerk, Montage, Wartung. Ohne diesen Einschluss ist genau der Gegenstand, an dem du arbeitest, nicht versichert.
ObhutsschädenWer fremde Sachen zur Bearbeitung mitnimmt oder lagert.
MietsachschädenWer Räume anmietet — Büro, Werkstatt, Ladenlokal.
SchlüsselverlustWer Kundenschlüssel bekommt: Reinigung, Hausmeisterdienste, Pflege.
UmwelthaftpflichtWer mit wassergefährdenden Stoffen arbeitet.
ProdukthaftpflichtWer herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt.

Der häufigste Fehler: Ein Handwerker schließt die günstigste Betriebshaftpflicht ab — ohne Tätigkeitsschäden. Beim Einbau beschädigt er das Gerät, an dem er arbeitet. Genau dieser Schaden ist dann nicht versichert, obwohl er der wahrscheinlichste überhaupt war.

Auch ohne Pflicht oft verlangt

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Betriebshaftpflicht nur für bestimmte Berufe. Praktisch verlangen aber viele Auftraggeber — Kommunen, größere Unternehmen, Bauherren — vor der Beauftragung einen Versicherungsnachweis. Ohne ihn kommt der Auftrag nicht zustande.

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